Was ist die Kurtaxe?
Blaichach ist ein staatlich anerkannter Erholungsort. Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag/Kurtaxe erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden als ein Tag gewertet.
Wozu die Kurtaxe?
Der Kurbeitrag ist eine wichtige Stütze für die Orte zur Aufrechterhaltung der touristischen Basisleistungen. Dazu zählen:
- Unterhalt des Wanderwegenetzes
- Pflege der Grünanlagen
- Pflege der Loipen und Winterwanderwege
- Pflege und Instandhaltung von Liegenschaften wie Hallen- und Freibäder, Häuser des Gastes, Spielplätze etc.
- Betrieb der Tourist-Infos und Gästeämter (Zimmervermittlung, Prospektversand, Beratung der Gäste, Informationen an die Vermieter, Webseite u. a.)
- Erstellung von Gästeprogrammen
- Finanzierung der Allgäu-Walser-Card als Gästekarte mit zahlreichen Angeboten und Vergünstigungen u.v.m.
Einheitlicher Kurbeitrag in der Ferienregion Alpsee-Grünten
Seit dem 01.01.2010 gelten einheitliche Kurbeitragssätze in allen fünf Orten der Ferienregion (Sonthofen, Immenstadt, Blaichach, Burgberg und Rettenberg)
(1) Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Ankunfts- und Abreisetag
werden gemeinsam als ein Tag berechnet.
(2) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag
Erwachsene (ab 16 Jahre): 1,20 €
Kinder (ab 6 Jahre): 0,60 €
in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachten Kinder:
(vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr): 0,40 €
Behinderte von 80 % bis 95 % Schwerbehinderung: 50 % Erm.
Behinderte mit 100 % Schwerbehinderung sowie Begleitperson mit Zusatz „B“: 100 % Erm.
(3) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.
(4) Zum Nachweis der Entrichtung des Kurbeitrages erhält der Gast eine Gästekarte (Allgäu-Walser-Card). Die
Gästekarte gilt für die Dauer des darauf vermerkten Aufenthaltes.
Hinweis zur Kurbeitragsbefreiungen bei Sportveranstaltungen
Sportler können nur dann vom Kurbeitrag befreit werden, wenn Sie in einem Kader organisiert oder Hochleistungssportler sind und einen Wettbewerb in der Ferienregion bestreiten. Alle anderen Sportveranstaltungen sind für die Teilnehmer nicht verpflichtend und finden in deren Freizeit statt. Vom Kurbeitrag befreite Sportler können keine Allgäu-Walser-Card erhalten.